Hingegen ist zu berücksichtigen, dass auf dem Bankkonto zu Anfang des Jahres mehr Mittel vorhanden waren als am Ende der Steuerperiode 2019 (Abnahme Konto Raiffeisenbank von Fr. 4'657.00 per 31. Dezember 2018 auf Fr. 232.60 per 31. Dezember 2019 = Fr. 4'424.40); es ergibt sich mithin eine Vermögensabnahme von Fr. 4'424.40. Hinsichtlich der Mittelverwendung ergibt sich, werden allein die Angaben des Beschwerdeführers bis und mit Veranlagung sowie die der Steuerkommission Q. bekannten Steuerzahlungen des Beschwerdeführers berücksichtigt (Steuerzahlungen) folgendes Bild: