Am 29. Mai 2020 mahnte das Steueramt seine Auflage betreffend Einreichung zusätzlicher Unterlagen zur Erklärung des festgestellten Einkommensmankos. Nach einem weiteren Schriftenwechsel zwischen dem Steueramt und A. und der Einreichung weiterer Unterlagen durch diesen am 18. September 2020 (darunter jedoch nicht die eingeforderte Vollständigkeitserklärung), veranlagte die Steuerkommission Q. A. am 25. Januar 2021 für die Kantons- und Gemeindesteuern zu einem steuerbaren Einkommen von Fr. 23'200.00 (satzbestimmendes Einkommen Fr. 26'000.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von Fr. 71'000.00 (satzbestimmendes Vermögen Fr. 130'000.00).