Bereits am 23. April 2020 hatte das Regionale Steueramt Q. A. eine gestützt auf dessen Angaben erstellte Vermögensvergleichsrechnung zugestellt, aus welcher sich ein Einkommensmanko von Fr. 8’582.00 ergab. Gleichzeitig kündigte das Steueramt an, wenn das Einkommensmanko nicht bereinigt werden könne, müssten beim steuerbaren Einkommen Fr. 10'000.00 aufgerechnet werden.