A. A. deklarierte in der Steuererklärung 2019 ein steuerbares Einkommen von Fr. 10'551.00 und ein steuerbares Vermögen von Fr. 96'432.00. Mit Schreiben vom 24. Februar 2020 ersuchte ihn das Regionale Steueramt Q., diverse Unterlagen zu seinen Ausgaben und Einnahmen einzureichen, insbesondere einen Nachweis für die Finanzierung seines Lebensunterhalts zu erbringen. Nachdem A. am 24. März 2020 verschiedene Unterlagen (Einzahlungsquittungen betreffend von ihm geleistete Spenden, Stromakontorechnungen sowie Auszüge seines Kontos bei der Raiffeisenbank Regio Q.) zu den Akten gereicht und weitere Angaben gemacht hatte, unterbreitete ihm das Steueramt am 25. März 2020 einen Veranlagungsvorschlag.