Prozessualer Antrag 1. Die Akten der Vorinstanz seien von Amtes wegen beizuziehen. 2. Die Beschwerdeführerin 1 und ihr Ehemann seien vor Schranken zu befragen, der Beschwerdeführer 2 sei via die Schweizerische Botschaft in Manila zu befragen. Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen.