C. Mit Eingabe ihrer Rechtsvertreterin vom 16. Dezember 2022 erhoben die Beschwerdeführenden beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellten folgende Anträge (act. 11 ff.): 1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Einspracheentscheid des Rechtsdiensts des Amts für Migration und Integration Kanton Aargau vom 15. November 2022 aufzuheben und das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau sei anzuweisen, das Familiennachzugsgesuch zugunsten B. zu bewilligen und diesem eine Aufenthaltsbewilligung auszustellen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Vorinstanz.