Mit Schreiben vom 22. September 2021 reichte die Beschwerdeführerin 1 die fehlenden Unterlagen sowie die Beantwortung der Fragen ein (MI-act. 23-41). Am 16. Dezember 2021 übermittelte die Schweizerische Botschaft in Manila dem MIKA den Visumsantrag des Beschwerdeführers 2 (MI-act. 46 ff.).