Mit Schreiben vom 7. September 2021 teilte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) der Beschwerdeführerin 1 mit, der Beschwerdeführer 2 habe bei der zuständigen Auslandsvertretung vorzusprechen und das ordentliche Visumsverfahren zu durchlaufen, bevor das Familiennachzugsgesuch weiter geprüft werden könne, und forderte sie auf, weitere Unterlagen einzureichen sowie diverse Fragen zu beantworten (MIact. 20 f.). Mit Schreiben vom 22. September 2021 reichte die Beschwerdeführerin 1 die fehlenden Unterlagen sowie die Beantwortung der Fragen ein (MI-act. 23-41).