1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 15. November 2022 aufgehoben und das Verfahren zu weiteren Sachverhaltsabklärungen und zu neuem Entscheid an das MIKA zurückgewiesen. 2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Kantons. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: den Beschwerdeführer die Vorinstanz (mit Rückschein) das Staatssekretariat für Migration, 3003 Bern Rechtsmittelbelehrung