Zwar deutet die Trennungsmeldung der Gemeinde Q. darauf hin, dass der Ehewille der Ehefrau bereits ab dem 1. November 2021 erloschen war. Ebenso möglich ist aber, dass die Ehefrau der Gemeindebehörde mitgeteilt hatte, sie lebe seit November 2021 getrennt von ihrem Ehemann und die Gemeinde in der Folge das Datum 1. November 2021 erfasste, obwohl die Trennung erst später erfolgte. Auch lebten die Ehegatten räumlich nicht getrennt. Zumindest wurde hierzu in der Meldung der Gemeinde nichts vermerkt. Klarheit kann vorliegend nur eine Befragung der Ehefrau des Beschwerdeführers und allenfalls der zuständigen Gemeindeangestellten verschaffen.