Mit E-Mail vom 2. Dezember 2021 teilte die Ehefrau des Beschwerdeführers dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) mit, dass sie und der Beschwerdeführer in Scheidung leben würden (MI-act. 33 f.). Die Einwohnerdienste Q. orientierten das MIKA mit Eingabe vom 13. Dezember 2021 über die Trennung des Beschwerdeführers von dessen Ehefrau und nannten als Trennungsdatum den 1. November 2021 (MIact. 43). Die Scheidung erfolgte gemäss einer weiteren Mitteilung der Einwohnerdienste Q. sodann am 4. Februar 2022 (MI-act. 47).