SVG verlangt, dass die betroffene Person nach ihrem bisherigen Verhalten Gewähr bietet, als Motorfahrzeugführer die Vorschriften zu beachten und auf die Mitmenschen Rücksicht zu nehmen, womit die charakterlichen Eigenschaften angesprochen sind. Regelkonformität im Strassenverkehr ist daher häufig eine Charakterfrage (Botschaft vom 24. Juni 1955 zum Entwurf eines Bundesgesetzes über den Strassenverkehr, BBl 1955, S. 21). Bestehen in dieser Hinsicht Mängel, so müssen sie sich als nachteilig für das Verhalten und die Einstellung als motorfahrzeugführende Person herausstellen, um einen Entzug des Führerausweises zu rechtfertigen.