Vorfälle 3 und 4: Der Beschwerdeführer wurde überdies wegen des Führens eines Personenwagens ohne Berechtigung (trotz verweigertem; entzogenem oder aberkanntem Führerausweis) am 11. April 2021 in R. und am 10. Mai 2021 in S. verzeigt (Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 30. Mai 2021). Die Vorfälle 1, 3 und 4 sind unbestritten.