Vorfall 1: Am 9. Februar 2021 wurde der Beschwerdeführer in Q. bei einer Polizeikontrolle angehalten, wobei er keinen Schweizer Führerausweis vorweisen konnte. Er gab an, seinen tschechischen Führerausweis zu Hause vergessen zu haben, worauf ihm die Polizei diesen vorläufig aberkannte und ihm die Weiterfahrt nicht gestattete (Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 9. Februar 2021).