C. 1. Mit Eingabe vom 10. Dezember 2022 (Postaufgabe: 12. Dezember 2022) erhob A. gegen den ihm am 10. November 2022 zugestellten, vollständig begründeten Entscheid des DVI Verwaltungsgerichtsbeschwerde und stellte im Wesentlichen den Antrag, der Entscheid des DVI vom 8. September 2022 sei aufzuheben. A. wurden auf sein Ersuchen hin Ratenzahlungen bezüglich des Kostenvorschusses gewährt; der Vorschuss für die Verfahrenskosten ging per 12. Juni 2023 beim Gericht ein.