A. 1. Mit Verfügung vom 18. März 2022 verweigerte das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (nachfolgend: Strassenverkehrsamt) A., geboren am […] 1989, die Erteilung eines Lern- bzw. Führerausweises auf unbestimmte Zeit ab dem 9. Februar 2021. Zudem aberkannte es ab dem selben Zeitpunkt allfällige ausländische Führerausweise auf unbestimmte Zeit. Die Erteilung eines Lern- bzw. Führerausweises bzw. die Wiedererteilung der Fahrberechtigung machte es von einer verkehrspsychologischen Begutachtung abhängig, welche die Fahreignung ausdrücklich bejahe. Weitere Abklärungen blieben vorbehalten; einer allfälligen Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung entzogen.