4. Zusammenfassend erweist sich die von der PDAG während der Dauer von sechs Monaten angeordnete Nachbetreuung in der Form der Verpflichtung, sich alle 28 Tage eine Xeplion-Depotspritze (150 mg), intramuskulär injiziert, verabreichen zu lassen, als gerechtfertigt und in jeder Hinsicht verhältnismässig (geeignet, erforderlich und zumutbar). Ein Behandlungserfolg durch die angeordnete Nachbetreuung ist sowohl der Beschwerdeführerin selbst als auch ihrem Umfeld von Nutzen. Die Behandlung dient aber in erster Linie ihrem eigenen wohlverstandenen Interesse, auch wenn die Beschwerdeführerin dies aufgrund ihres Krankheitsbilds nicht zu erkennen vermag.