3.5. Die Beschwerdeführerin wird durch die angeordneten Massnahmen zweifelsohne in ihrer Lebensführung und ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt. Für das Verwaltungsgericht ist nachvollziehbar, dass sie von den von ihr beschriebenen Nebenwirkungen belastet wird. Allerdings lassen sich diese nicht eindeutig mit der Gabe von Xeplion in Zusammenhang bringen (vgl. Protokoll, S. 17 f.). Zudem können die Kopfschmerzen mit entsprechenden Medikamenten gelindert und der Gewichtszunahme kann mit ausgewogener Ernährung und ausreichend Bewegung begegnet werden.