Schliesslich kann ihr auch nicht gefolgt werden, wenn sie ausführt, eine Depotmedikation sei angesichts ihrer guten Verfassung völlig unverhältnismässig. Sie übersieht dabei, dass das Depotneuroleptikum gerade dafür sorgt, dass der Medikamentenspiegel konstant und ihre psychische Verfassung weiterhin stabil bleibt. Ihr Einwand ist daher unbehelflich.