Was den Vorwurf der Beschwerdeführerin betrifft, wonach man sich anlässlich der letzten zehn Hospitalisierungen mit der Medikamentenabgabe begnügt und bisher keine echte Psychotherapie durchgeführt habe (Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 13. Januar 2022, S. 1 f.), ist anzumerken, dass die medikamentöse Behandlung anlässlich der akutpsychiatrischen Interventionen jeweils im Vordergrund stand. Eine alleinige Psychotherapie wäre dagegen ohnehin nicht ausreichend (siehe vorne Erw. 2.3).