Aufgrund ihrer grundsätzlich ablehnenden Haltung gegenüber der aus ärztlicher und gutachterlicher Sicht als adäquat erachteten neuroleptischen Medikation erscheint auch die von der Beschwerdeführerin vorgeschlagene Überwachung der Medikamenteneinnahme durch das Ambulatorium der PDAG nicht erfolgversprechend, zumal diese bei einer oralen Medikation täglich erfolgen müsste und daher auch für die Beschwerdeführerin einen nicht zu vernachlässigenden zeitlichen Aufwand mit sich brächte. Im Übrigen erscheint das Entgegenkommen der Beschwerdeführerin, wonach sie nun zur Einnahme einer minimalen oralen Medikation bereit sei (vgl. Stellungnahme vom 13. Januar 2022,