In Übereinstimmung mit der Gutachterin ist daher festzuhalten, dass ein Versuch mit einer oralen Medikation von vornherein zum Scheitern verurteilt wäre. Aufgrund ihrer grundsätzlich ablehnenden Haltung gegenüber der aus ärztlicher und gutachterlicher Sicht als adäquat erachteten neuroleptischen Medikation erscheint auch die von der Beschwerdeführerin vorgeschlagene Überwachung der Medikamenteneinnahme durch das Ambulatorium der PDAG nicht erfolgversprechend, zumal diese bei einer oralen Medikation täglich erfolgen müsste und daher auch für die Beschwerdeführerin einen nicht zu vernachlässigenden zeitlichen Aufwand mit sich brächte.