Zudem ist die Depotmedikation im Vergleich zu einer oralen Mediation gar besser geeignet, um die Rückfallgefahr zu senken (Kurzgutachten, S. 2). Die Umstellung auf eine orale Medikation ist derzeit auch deshalb nicht zweckmässig, weil die Beschwerdeführerin keine Krankheits- und in Bezug auf die neuroleptische Medikation keine Behandlungseinsicht aufweist und daher damit zu rechnen wäre, dass sie die verordneten Medikamente – wie bisher mehrfach gezeigt – relativ rasch wieder absetzt. In Übereinstimmung mit der Gutachterin ist daher festzuhalten, dass ein Versuch mit einer oralen Medikation von vornherein zum Scheitern verurteilt wäre.