Eine geringere respektive die von der Beschwerdeführerin propagierte Dosis von maximal 3 mg pro Tag würde insbesondere die Wirksamkeit der Therapie schmälern, ohne dass Anhaltspunkte auf gravierende Nebenwirkungen oder eine Medikamentenunverträglichkeit einen solchen Schritt derzeit gebieten oder auch nur nahelegen würden, und ist deshalb ungeeignet. Die Depotmedikation gewährleistet gemäss den Ausführungen der Gutachterin einen konstanten Medikamentenspiegel, führt bei einer insgesamt geringeren Tagesdosis im Vergleich zu einem oralen Neuroleptikum zu weniger unerwünschten Arzneimittelwirkungen und ist damit verträglicher als dieses.