Wirkstoff und Dosis haben sich in der Vergangenheit bewährt, weshalb ein anderer Wirkstoff vorliegend nicht in Betracht kommt, zumal die Beschwerdeführerin selbst ausgeführt hat, mit dem Wirkstoff Paliperidon noch die wenigsten Nebenwirkungen zu verspüren (Protokoll, S. 6). Eine geringere respektive die von der Beschwerdeführerin propagierte Dosis von maximal 3 mg pro Tag würde insbesondere die Wirksamkeit der Therapie schmälern, ohne dass Anhaltspunkte auf gravierende Nebenwirkungen oder eine Medikamentenunverträglichkeit einen solchen Schritt derzeit gebieten oder auch nur nahelegen würden, und ist deshalb ungeeignet.