Mildere Massnahmen, welche die Rückfallgefahr in gleicher Weise reduzieren könnten, sind nicht ersichtlich. Wirkstoff und Dosis haben sich in der Vergangenheit bewährt, weshalb ein anderer Wirkstoff vorliegend nicht in Betracht kommt, zumal die Beschwerdeführerin selbst ausgeführt hat, mit dem Wirkstoff Paliperidon noch die wenigsten Nebenwirkungen zu verspüren (Protokoll, S. 6).