Seit sie die Beschwerdeführerin kenne, habe sie sie noch nie in so einem guten psychischen Zustand erlebt (vgl. Protokoll, S. 16, 19). Die neuroleptische Behandlung hat schliesslich zu einer derartigen Verbesserung ihres Zustandsbilds geführt, dass sie am 3. Januar 2022 entlassen werden konnte (vgl. Entlassungsentscheid vom 3. Januar 2022, S. 2). Dabei ist nicht erkennbar, dass diese positive Entwicklung vorwiegend auf etwas anderes als die verabreichte Medikation zurückzuführen wäre.