Ihr gereiztes und beleidigendes Verhalten, welches sie am 30. Dezember 2021 gezeigt hatte, ist dabei nicht als Verschlechterung ihres Zustands, sondern vielmehr als Trotzreaktion auf die gleichentags zwangsweise verabreichte Depotspritze zu werten (vgl. Eintrag Fachkrankengeschichte vom 30. Dezember 2021). Auch den Ausführungen der zuständigen Klinikärztin ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin relativ rasch und gut auf die Medikamente angesprochen habe und ihr Zustand bei Austritt deutlich besser gewesen sei. Seit sie die Beschwerdeführerin kenne, habe sie sie noch nie in so einem guten psychischen Zustand erlebt (vgl. Protokoll, S. 16, 19).