Wenngleich dies von der Beschwerdeführerin anders empfunden wird, indem sie ihren gebesserten Zustand nicht einzig auf die verabreichte Medikation zurückführt (Protokoll, S. 3), ergibt sich aus den Krankenakten deutlich, dass sie sich bereits wenige Tage nach der am 23. Dezember 2021 verabreichten Xeplion-Depot- spritze in deutlich gebessertem Zustand präsentierte (Eintrag Fachkrankengeschichte vom 27. Dezember 2021). Ihr gereiztes und beleidigendes Verhalten, welches sie am 30. Dezember 2021 gezeigt hatte, ist dabei nicht als Verschlechterung ihres Zustands, sondern vielmehr als Trotzreaktion auf die gleichentags zwangsweise verabreichte Depotspritze zu werten (vgl. Eintrag