Auch die aktuelle Einstellung der Beschwerdeführerin zeige, dass sie nicht bereit sei, überhaupt Medikamente einzunehmen, so dass ein Versuch mit oraler Medikation, die im Übrigen eine klar weniger gute Langzeitwirkung aufweise, von vornherein zum Scheitern verurteilt sei. Folglich gebe es im vorliegenden Fall keine vergleichbar gute Möglichkeit, um einen Rückfall zu vermeiden, als die Depotmedikation (Kurzgutachten, S. 2 f.).