3.2.2. Anlässlich der verwaltungsgerichtlichen Anhörung vom 7. Januar 2022 erklärte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen, aufgrund von Nebenwirkungen (Kopfschmerzen, Müdigkeit, Gewichtszunahme) möchte sie am liebsten keine Medikamente einnehmen, vor allem wehre sie sich aber auch gegen die Spritze (Protokoll, S. 2 f.). Seit ihrem Umzug nach Q., welcher nach dem Klinikaufenthalt im August 2021 erfolgt sei, sei sie nicht - 14 -