ohne neuroleptische Mediation eine Rückfallgefahr besteht. Bei Absetzen der Medikation sei mit einer weiteren Psychose zu rechnen und ein Rückfall sei – wie die Vergangenheit gezeigt habe – vorprogammiert. Die möglichen Auswirkungen bestünden in einer Erkrankungsprogression bis hin zur Chronifizierung, einer reduzierten antipsychotischen Response bis hin zur Therapieresistenz, der Notwendigkeit höherer Dosierungen, im Risiko selbstgefährdender Handlungen sowie in den entsprechenden sozialen Folgen (wie Arbeitsunfähigkeit, Frühberentung, etc.; vgl. Kurzgutachten, S. 2). Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist dem zuzustimmen.