Die Vergangenheit zeigt somit deutlich, dass das Absetzen der Medikation respektive deren Reduktion bei der Beschwerdeführerin zu einer Verschlechterung des Zustandsbilds führte, was schliesslich mehrfache Klinikeinweisungen zur Folge hatte. Beim sinngemässen Erklärungsversuch der Beschwerdeführerin, wonach ihre Krisen quasi als Entzugsreaktion aufgrund des Absetzens der Medikation ausgelöst würden und sie lediglich Ruhe benötige, um diese Krisen zu bewältigen (vgl. Protokoll, S. 3, 5), handelt es sich dagegen, wie die Gutachterin nachvollziehbar festhält, um eine völlige Fehlinterpretation der realen Situation - 12 -