Solche hätten in der Vorgeschichte jedoch schon klar beobachtet werden können. Anlässlich der Anhörung habe sich gezeigt, dass die Beschwerdeführerin aktuell psychopathologisch unauffällig sei und weder positive noch negative Symptome aufweise. Von der Sprache, Psychomotorik, vom Antrieb und von den Affekten her sei sie völlig unauffällig. Auch eine Ermüdung respektive Müdigkeit hätten sich während der einstündigen Anhörung nicht feststellen lassen. Die neuroleptische Medikation wirke demnach bestens und werde ohne sichtbare Nebenwirkungen toleriert (Kurzgutachten von Dr. med. I. vom 7. Januar 2021 [nachfolgend: Kurzgutachten], S. 1).