Nach Ansicht der Beschwerdeführerin hätte ihr Zustand keinen Klinikaufenthalt erfordert. Auf die Medikamente habe sie relativ rasch angesprochen und sie sei jetzt in einem sehr guten psychischen Zustand. Nach wie vor werde vom Vorliegen einer (chronisch) paranoiden Schizophrenie ausgegangen. Eine separate Diagnose in Bezug auf das Bestehen einer Panikstörung werde nicht gestellt, da sich während des Aufenthalts nichts Entsprechendes habe beobachten lassen (Protokoll, S. 16 ff.). - 10 -