Den Ausführungen der zuständigen Oberärztin an der Anhörung vom 7. Januar 2022 ist zu entnehmen, dass die Zustände bei Eintritt immer ähnlich seien, das heisst, die Beschwerdeführerin sei mutistisch und nicht dialogfähig, weshalb es jeweils schwierig sei, den Zustand zu beurteilen. Sie wirke in Gedanken abwesend und lehne die Medikamente ab. Im letzten Aufenthalt sei sie gegenüber dem Klinikpersonal sehr misstrauisch gewesen. Auch habe sie geäussert, die Polizei hätte etwas gegen sie, weil sie immer wieder per fürsorgerischer Unterbringung in die Klinik komme. Nach Ansicht der Beschwerdeführerin hätte ihr Zustand keinen Klinikaufenthalt erfordert.