2.2.3. Wie bereits erwähnt (siehe vorne lit. A/2), wurde bei der Beschwerdeführerin im Rahmen früherer Klinikaufenthalte in der PDAG in diagnostischer Hinsicht vom Vorliegen einer paranoiden Schizophrenie (ICD-10 F20.0) ausgegangen. Anlässlich des stationären Aufenthalts in der Klinik der PDAG vom 30. Juli 2021 bis 13. August 2021 wurde – neben einer Panikstörung – ebenfalls eine paranoide Schizophrenie festgestellt.