4. 4.1. Das Verwaltungsgericht hat den Fall unter Würdigung der gesundheitlichen und sozialen Umstände der Beschwerdeführerin im Zirkularverfahren entschieden (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Die Eröffnung erfolgte mit einer Kurzbegründung schriftlich im Dispositiv. 4.2. Mit Eingabe vom 26. Januar 2022 (Posteingang: 27. Januar 2022) liess die Beschwerdeführerin um Zustellung einer vollständig begründeten Urteilsausfertigung ersuchen. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: