2. Mit Instruktionsverfügung vom 6. Januar 2022 wurde die Zusammensetzung des Spruchkörpers bekanntgegeben und es wurden verschiedene Beweisanordnungen getroffen. Insbesondere wurde Dr. med. I. als sachverständige Person zur Begutachtung bestimmt und es wurde auf den 7. Januar 2022 zu einer delegierten Videoanhörung durch den Verfahrensleiter vorgeladen. 3. 3.1. An der delegierten Videoanhörung vom 7. Januar 2022 nahmen die Beschwerdeführerin, ihr Rechtsvertreter Dr. iur. Marcel Buttliger, Rechtsanwalt, Aarau, sowie für die Einrichtung Oberärztin Dr. med. C. sowie Assistenzarzt J. teil. Ausserdem war Dr. med. I. als sachverständige Psychiaterin per Video zugeschaltet.