2. Es sei die Verhandlung auf Freitag, 7. Januar 2022, 13:00 Uhr, anzusetzen und diese physisch vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Aargau oder digital durchzuführen, wobei die Beschwerdeführerin in meiner Kanzlei an der Verhandlung teilnimmt. 3. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsvertretung zu bewilligen. 4. Unter den üblichen Kosten- und Entschädigungsfolgen.