siehe auch Entscheid Dr. med. E., mobile aerzte AG, vom 22. Dezember 2021 sowie Bericht der PDAG zum Eintrittsgespräch vom 23. Dezember 2021, S. 1). Gegen den Unterbringungsentscheid sowie die danach von der Klinik der PDAG angeordneten Bewegungseinschränkungen und Behandlungen ohne Zustimmung beschwerte sich B. beim Verwaltungsgericht. Mit Entscheid von Dr. med. C., Oberärztin, PDAG, vom 3. Januar 2022 wurde B. aus der Klinik der PDAG entlassen, weshalb das Verwaltungsgericht die Beschwerden mit Verfügung vom 4. Januar 2022 als gegenstandslos von der Geschäftskontrolle abschrieb.