2. B. musste schon mehrfach stationär behandelt werden. Insgesamt kam es seit 2015 zu zehn stationären Aufenthalten in der Klinik der Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG) (vgl. angefochtener Entscheid, S. 1; Protokoll, S. 7, 15, 19). Dabei wurde im Rahmen der infolge Absetzens der neuroleptischen Medikation erfolgten und vom 22. Dezember 2017 bis 2. Februar 2018 dauernden Hospitalisierung eine (bereits vorbekannte) paranoide Schizophrenie (ICD-10 F20.0) diagnostiziert. Dannzumal bestanden Hinweise auf wahnhafte Ideen, wobei B. auch von akustischen Halluzinationen berichtet hatte (Austrittsbericht der PDAG vom 7. Februar 2018, S. 1 f.).