B. ist gelernte [...] und wechselte, nachdem sie diesen Beruf zunächst ausgeübt hatte, ins Gastgewerbe (Protokoll, S. 13 f.). Im Verlauf der Coronapandemie verlor sie ihre Stelle, die sie während zwei Jahren mit einem Pensum von 80 % innehatte. Seither war sie nur in kurzen Anstellungsverhältnissen tätig. Derzeit arbeitet sie im Umfang von ca. 40–60 % in einem Restaurant auf Abruf (Protokoll, S. 10 f.).