Was die Zusatzheizung anbelangt, scheint die Beschwerdeführerin der Darstellung der Beschwerdegegner nicht zu widersprechen, dass die von ihnen installierte Wärmepumpenanlage darauf ausgelegt sei, bis zu einer Aussentemperatur von –25°C Vorlauftemperaturen von 55°C ohne elektrische Zusatzheizung zu erreichen. Bei der sog. "Zusatzheizung" handelt es sich um einen im Gerät integrierten elektrischen Heizstab, der die Wärmepumpe ab bestimmten Minusaussentemperaturen unterstützt oder die Heizung gänzlich übernimmt. Da die Aussentemperatur nur an wenigen Tagen im Jahr den Bivalenzpunkt unterschreitet, beträgt der Arbeitsanteil des Heizstabes allerdings nur etwa 2–7