Mit der hier streitigen Gebührenverfügung im Baubewilligungsentscheid der Baukommission Q. vom 20. Oktober 2021 wurde für die den Beschwerdegegnern darin bewilligte Wärmepumpenanlage eine leistungsabhängige Anschlussgebühr berechnet, basierend auf einem Anschlusswert von 9,8 kW, was zu einer Gebühr von Fr. 3'430.00 (9,8 x Fr. 350.00) zuzüglich 7,7% MwSt., also Fr. 3'694.11 führt.