2. Dagegen erhoben A. und B. Einsprache beim Gemeinderat, der diese mit Beschluss vom 6. Dezember 2021 abwies und den Einsprechern eine Gebührenreduktion per Bauabnahme (auf Fr. 2'170.00 exkl. Mehrwertsteuern) für den Fall des Nachweises (mittels Selbstdeklaration) in Aussicht stellte, dass die elektrische Leistung in keinem Fall die für den Betrieb der Zusatzheizung benötigten 6,2 kW übersteigt.