A. 1. A. und B. sind Eigentümer (je hälftiges Miteigentum) der Parzelle Nr. aaa der Gemeinde Q. Am 22. Oktober 2021 erteilte ihnen die Baukommission im Auftrag des Gemeinderats die Baubewilligung für den Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-/Wasser- Wärmepumpe samt Rückbau des Öltanks. Mit dieser Baubewilligung wurde basierend auf einer elektrischen Heizleistung von 9,8 kW eine provisorische Anschlussgebühr an die Elektrizitätsversorgung Q. in Höhe von Fr. 3'430.00 zuzüglich 7,7% Mehrwertsteuern (Fr. 264.11), gesamthaft Fr. 3'694.11, verfügt.