Mit der hier streitigen Gebührenverfügung im Baubewilligungsentscheid der Baukommission Q. vom 19. August 2021 wurde für die dem Beschwerdegegner darin bewilligte Wärmepumpenanlage eine leistungsabhängige Anschlussgebühr berechnet, basierend auf einem Anschlusswert von 10,4 kW, was zu einer Gebühr von Fr. 3'640.00 (10,4 x Fr. 350.00) zuzüglich 7.7% MWSt, also Fr. 3'920.28 führt.