schlüsse ausserhalb des Baugebiets (§ 9 der Tarif- und Gebührenordnung) einerseits sowie (zusätzlichen) leistungsabhängigen Anschlussgebühren für bestimmte Heizungsanlagen nach § 12 Abs. 4 der Tarif- und Gebührenordnung andererseits unterschieden. Die normalen Anschlussgebühren für Wohnbauten setzen sich gemäss § 5 der Tarif- und Gebührenordnung aus einer Grundgebühr pro Netzanschluss (Einkaufssumme) von Fr. 3'900.00 (Abs. 1 lit. a) und einer Gebühr pro Wohneinheit von Fr. 1'600.00 (bis 20 kVA – 40A) oder Fr. 2'400.00 (ab 20 kVA – 60 A) zusammen. Die leistungsabhängigen Anschlussgebühren nach § 12 Abs. 4 der Tarif- und Gebührenordnung betragen Fr. 350.00 für jedes kW Anschlusswert.