Reglements für die Netzbenutzung und die Lieferung elektrischer Energie (Elektrizitätsversorgungsreglement) sowie die dazugehörige Tarif- und Gebührenordnung der Elektrizitätsversorgung Q. beschlossen, welche die Erhebung von Anschlussgebühren für Anschlüsse ans Stromnetz (Nieder- spannungs- und Hochspannungsnetz) regelt. Dabei wird zwischen sog. "normalen" Anschlussgebühren für Wohnbauten (§ 5 der Tarif- und Gebührenordnung), Gewerbe- und Industriebauten (§ 6 der Tarif- und Gebührenordnung), Gewerbe- und Industriebauten mit Wohnungen und Kleingewerbe (§ 7 der Tarif- und Gebührenordnung), Anschlussverstärkungen und Ersatzanschlüsse (§ 8 der Tarif- und Gebührenordnung) und Neuan-